Seit dem 25. Mai 2018 gelten in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union erstmals einheitliche und verpflichtende Regeln im Umgang mit personenbezogener Daten. Darunter gehören alle Daten, mit deren Hilfe eine Person identifiziert werden kann. Angefangen beim Namen, bis hin zu beispielsweise den Merkmalen kultureller Art. In der sogenannten DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) ist die Gesetzeslage zusammengefasst. 

Es ist keine Neuigkeit, dass viele Unternehmen ihren Profit durch persönliche Daten des Verbrauchers generieren. Ein Beispiel das wohl jedem bekannt ist, ist die Firma Facebook. Obwohl sich der Hauptsitz von Mark Zuckerbergs Giganten außerhalb Europas befindet, müssen alle Unternehmen, die ihre Leistungen auf dem europäischen Markt anbieten, sich an die Regelungen der DSGVO halten. 

In erster Linie hat diese Verordnung folgende Funktion: Die Position der Verbraucher gegenüber den Unternehmen zu stärken. Doch was genau ändert sich für den Verbraucher und wie kann er von seinen neuen Recht Gebrauch machen ?

Damit ein Unternehmen personenbezogene Daten überhaupt speichern und verarbeiten darf, muss eine ausdrückliche Einwilligung des Verbrauchers vorliegen. Ebenso muss darüber informiert werden, wie diese Daten genutzt werden. So muss, laut Artikel 13 und 14 der DSGVO, Transparenz über den Empfänger, den Nutzungszweck, die Dauer, sowie über die Rechte zum Löschen, Sperren, oder der Berichtigung der Daten geschaffen werden. Auch nach der Einwilligung hat der Verbraucher das Recht jederzeit kostenlos über die Verwendung seiner Daten informiert zu werden. 

Ein weiteres Augenmerk der Verordnung liegt auf der Sicherheit der Daten. Sollten Dritte, beispielsweise durch einen Hacker-Angriff, versuchen an Daten zu gelangen, sind die Unternehmen dazu verpflichtet, dies dem Verbraucher binnen 72 Stunden zu melden. 

Sollten falsche persönliche Daten bei einem Unternehmen gespeichert werden, hat der Verbraucher außerdem das Recht auf die Berichtigung dieser. Falls der Wunsch nach der vollständigen Löschung der persönlichen Daten besteht, ist dies nun auch ohne gerichtlichen Beschluss möglich.  

Kurz gefasst profitiert der Verbraucher nur von der DSGVO. Sie dient in erster Linie zum Schutz von Privatpersonen gegenüber Unternehmen. Allerdings darf der Schein nicht trügen! Um von seinen Rechten Gebrauch zu machen, muss man als Privatperson seine Rechte gegenüber Unternehmen aktiv einfordern. Um also in Zukunft eine transparentere und sicherere Datenkultur zu schaffen, muss jeder Einzelne von seinem Recht Gebrauch machen.